Betreuungen

 

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Dieses Jahr fand unser Sommerfest des Betreuungsvereines in der altehrwürdigen, früheren Lohbuschbrauerei statt. Die PHG Viersen gGmbH stellt uns Ihre Kontakt- und Beratungsstelle zur Verfügung. Dafür ein dickes Danke- Schön.

Es war  eine ganz besondere Atmosphäre und auch das Wetter spielte mit.

Der Orden der Viersener Templer hat uns wieder mit sommerlichen Grillen verwöhnt. Auch dafür ein dickes Danke- Schön.

Als besondere Attraktion bestand die Möglichkeit eine kleine Rikschafahrt mit Herrn Müllender (ehrenamlicher  Rikschafahrer) auszuprobieren.

Auch Ihm gilt ein dickes Danke -Schön.

 

 

Eine Broschüre zum Betreuungsrecht mit aktuellen Formularen erhalten Sie in der Geschäftsstelle Hildegardisweg 3 in Viersen oder zum downloaden klicken Sie bitte hier.

 

 

Benötigt ein erwachsener Mensch auf Grund von Krankheit oder Behinderung Hilfe bei der rechtlichen Besorgung seiner persönlichen Angelegenheiten, bekommt er vom Amtsgericht einen gesetzlichen Betreuer zur Seite gestellt.

Dies sind in aller Regel Familienangehörige oder ehrenamtliche Betreuer. Sofern notwendig, kann die Betreuung beruflich, z. B. von fachlich geeigneten Mitarbeitern der Betreuungsvereine geführt werden

Unser Verein ist anerkannter Betreuungsverein, insbesondere im Bereich des Amtsgerichtes Viersen. In geeigneten Fällen sind wir auch im Kreisgebiet auf Wunsch tätig.

Unsere Hauptaufgaben sind:

Zur Vorsorgevollmacht: Klicken Sie hier.

Zur Patientenverfügung: Klicken Sie hier.

 

Eine Broschüre zum Betreuungsrecht mit aktuellen Formularen erhalten Sie in der Geschäftsstelle Hildegardisweg 3 in Viersen oder zum downloaden klicken Sie biite hier.

 

 

 

          Offenes Praxistreffen für Betreuer*innen 2024 mit fachlicher Begleitung und Austausch

                  und zusätzliche, öffentliche Veranstaltungen in Kempen, Nettetal und Viersen

 

 Wir vom Betreuungsverein freuen uns, Ihnen wieder interessante Themen anbieten zu können.

Gerne können Sie auch interessierte Menschen mit zu den Veranstaltungen bringen.

Es grüßt Sie herzlich Frau Barbara Speidelsbach-Zborowski (Sozialpädagogin B.A.und Ehrenamtskoordinatorin)

 

Hier schon mal ein Ausblick auf die Termine im 2. Hj. 2024: klicken Sie hier

 

Wir benötigen Ihre Anmeldung zur Planungssicherheit und falls uns durch die Coronaauflagen eine kurzfristige Änderung notwendig macht.

Bitte melden Sie sich in der SKM Verwaltung an:

entweder telefonisch 02162-36991-00 oder per Fax 02162-36991-99 oder per mail info@skm-viersen.de in der Verwaltung des SKM Kreis Viersen e.V.

 

Wer und wo

Maria K. Strötges
Diplom-Sozialarbeiterin/Vereinsbetreuerin

Stephan Fiedler
Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialwirt
02162 36 99 1-10

Barbara Speidelsbach-Zborowski
Sozialpädagogin B.A./Ehrenamtskoordinatorin

Beratungszeiten zu den Themen rechtliche Betreuung, Patientenverfügung und Vollmachten

In 41747 Viersen, Hildegardisweg 3, nach telefonischer oder per Email getroffener Absprache
In 47906 Kempen, Von-Loe-Str. 24-26, nach telefonischer Absprache

Ansprechpartnerin Frau Barbara Speidelsbach-Zborowski (Sozialpädagogin B.A. / Ehrenamtskoordinatorin)

Gerne können Sie Fr. Speidelsbach-Zborowski bei Fragen oder Terminwünsche anrufen: 02162/ 36 99 1-20 oder 0178 44 77 478 oder b.speidelsbach-zborowski@skm-viersen.de

Grundlagen und Zugangswege

Die Arbeit erfolgt durch satzungsgemäßen Vereinsauftrag und entsprechend den rechtlichen Rahmenbedingungen des Betreuungsrechtes (BtG). Das BtG ist ein sogenanntes Artikelgesetz, das 1992 die Vorschriften über Entmündigung und Gebrechlichkeitspflegschaft im bürgerlichen Recht abschaffte und neu ordnete.

Die Anerkennung erfolgte 1992, nach dem der Verein schon zuvor Vormundschaften und Pflegschaften führte.

Der hilfebedürftige Mensch steht im Mittelpunkt und soll weitgehend selbstständig bleiben. Nur da, wo es notwendig und erforderlich ist, soll eine Betreuung eingerichtet werden. Der Betreute behält grundsätzlich seine bürgerlichen Rechte und seine Geschäftsfähigkeit.

Sein -mutmaßlicher- Wille ist entscheidend. Über Dauer und Umfang einer Betreuung entscheidet das Amtsgericht.

Betreuungen sind beim Amtsgericht anzuregen. Bei der Antragstellung sind wir gerne behilflich, ebenso bei Entscheidung, ob Sie selber eine ehrenamtliche Betreuung führen wollen. In geeigneten Fällen übernehmen unsere Mitarbeiter selber die Betreuungsführung als gesetzliche Betreuer.

Wollen Sie die spätere Einrichtung einer Betreuung für sich selber vermeiden, können Sie Vorsorge durch eine Vollmacht treffen. Lassen Sie sich bei uns kostenfrei und unverbindlich beraten.